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Aktuelles

Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen.

Informationen, Links und Neuigkeiten

Hier finden Sie

• den Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 4. 3. 2021

• den Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 11. 2. 2021

• die 10-Punkte-Agenda Bildung, Betreuung und Zukunftschancen in der Pandemie sichern

 

Informationen über Schulausfälle finden Sie immer hier:

https://www.vmz-niedersachsen.de

Wir haben jetzt eine Schullizenz für die Lern-App ANTON.

Anleitung zum Anmelden

Ab dem 11. 1. 2021 gilt in den Grundschulen:

• 11. – 15. 1. 21 Szenario C (Lernen zu Hause)

• 18. 1. – 28.2. Szenario B (Wechselunterricht)

Den Plan finden Sie unter TERMINE > STUNDENPLAN

• Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht auf schriftlichen Antrag

Ein Antragsformular finden Sie hier.

• Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss im Unterricht am Platz nicht getragen werden.

• Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen arbeiten, wird eine Notbetreuung am Vormittag gewährleistet.

Hier finden Sie den

Brief an die Erziehungsberechtigten

von Kultusminister Tonne vom 20. 1. 2021

 

Aufgrund eines Corona-Falles in der dritten Klasse und der damit verbundenen Quarantäne dieser Klasse und zweier Kolleginnen sowie des Ausfalls einer weiteren Kollegin sollte ab Montag, 14.12., reduzierter Unterricht gelten: am Montag sollte die 4. Klasse zu Hause lernen, am Dienstag die 1. Klasse und am Mittwoch die 2. Klasse.

Nach den Bund-LänderBeschlüssen vom Sonntag, 13. 12., galt nunmehr, dass ab dem 16. 12. alle Schulen geschlossen würden, sowie eine Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14. 12.

Pressemitteilung

Vorher galt bereits, dass die Weihnachtsferien bereits am Montag, 21. 12. 2020 beginnen sollten. Sie sollten um zwei Tage verlängert werden, um ein gemeinsames Weihnachtsfest in höherer Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu ermöglichen. Letzter Schultag des Jahres ist Freitag, der 18. 12. Eine Notbetreuung am 21./22. Dezember ist an den Schulen für die Jahrgänge 1 – 6 vorzuhalten.

Die Zeitspanne zwischen dem letzten Schultag und Heiligabend sollte sich dadurch auf insgesamt fünf Tage vergrößern. Familien, die mit Blick auf Familienangehörige und Angehörige von Risikogruppen weitergehenden Schutz benötigen, konnten ihre Kinder mit formlosem Antrag nun schon ab Montag, 14. 12., vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Kinder lernen dann zu Hause.

Hier finden Sie den letzten

Brief an die Erziehungsberechtigten

Brief an die Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache

Brief an die Grundschülerinnen und -schüler

vom 10. 12. 2020

Hier finden Sie den vorherigen Brief des Kultusministers an die Eltern vom 26.11.2020

Von Donnerstag, 26.11., bis Donnerstag, 3.12.2020, lernte jeden Tag im Wechsel eine der Klassen 2 – 4 zu Hause. Mehrere Kolleginnen waren erkrankt (nicht an Corona!), so dass unter den gegebenen Umständen (Corona-Regelungen) nicht genug Personal für den Vertretungsunterricht zur Verfügung stand. Eine Notbetreuung am Vormittag wurde gewährleistet. Der Unterricht endete spätestes um 12.45 Uhr.

Diese Klassen blieben jeweils zu Hause:

Do., 26. 11. 20Klasse 2
Fr., 27. 11. 20Klasse 3
Mo., 30. 11. 20Klasse 4
Di., 1. 12. 20Klasse 2
Mi., 2. 12. 20Klasse 3
Do., 3.12. 20Klasse 4

Bereits am Freitag, 20. 11., musste wegen mehrerer erkrankter Kolleginnen der Unterricht für alle Klassen ausfallen und am Dienstag, 24. 11., hatten die 3. und 4. Klasse keinen Präsenzunterricht. Eine Notbetreuung fand statt. Am Mittwoch, 26.11., endete der Unterricht für die 3. und 4. Klassen um 12.45 Uhr; die AG-Stunde entfiel.

Regelungen ab dem 2. November für die Schulen

Hier finden Sie ein Schaubild über die aktuellen Regelungen – wann tritt welches Szenario ein?

keine Maskenpflicht im Unterricht

Es bleibt auch bei der aktuell hohen 7-Tages-Inzidenz dabei, dass die Kinder in der Grundschule im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Wir müssen uns darauf einstellen, dass auch für unsere Schule das Szenario B mit geteiltem Unterricht eintreten könnte; ein entsprechender Brief der Schulleitung ging den Eltern am 4. November zu. Eine Notbetreuung wird für angemeldete Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, gewährleistet. Die Nameldung erfolgt schriftlich bei der Schulleitung (s. Elternbrief).

weitere Informationen unter “Schule nach den Herbstferien”

eingeschränkter Regelbetrieb auch nach den Herbstferien

Kultusminister Grant Hendrik Tonne stellte am 22. 10. 2020 den Fahrplan für den Schulstart nach den Herbstferien vor. Aufgrund von steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 sind Anpassungen notwendig:

Die Schulen starten im eingeschränkten Präsenzbetrieb (Szenario A). Eine Abstimmung des Kultusministeriums (MK) mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt hat ergeben, dass auch die verschärfte Infektionslage dies zulasse.

keine Maskenpflicht im Unterricht

Es bleibt dabei, dass im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Nur bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen ab Montag Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt nicht für die Grundschule. In dem gewohnten und bewährten Zwei-Wochen-Rhythmus wird die Entwicklung ausgewertet und die Maßnahmen ggf. angepasst. Entsprechende verpflichtende Hinweise zum Tragen von MNB im Unterricht werden für die Neufassung der Corona-Verordnung vorbereitet.

Lüften nach 20-5-20

Im Unterricht soll die Faustregel 20-5-20 beachtet werden, d.h., es soll rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten stoß- oder quergelüftet werden. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder warme Kleidung dabei haben! Niemand soll in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.

Schutzstatus von Risikogruppen in Familien

Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber vulnerable Angehörige im Hausstand haben, können leichter vom Präsenzunterricht befreit werden. Grundschülerinnen und Grundschüler können bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes vom Präsenzunterricht befreit werden; für ältere Schülerinnen und Schüler gilt dies bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 am Standort der Schule oder am Wohnort. Nach wie vor wird die Befreiung vom Präsenzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen gelten, sobald vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde.

Die entsprechenden Informationen des Kultusministeriums finden Sie hier.
Den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht finden Sie hier.

Schaubild: Verhalten bei Krankheit

Klicken Sie auf die Abbildung.

Im neuen Schuljahr gilt der neue Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule, in dem drei mögliche Szenarien für das Schuljahr 2020/2021 vorgestellt werden:

• Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb
• Szenario B – Schule im Wechselmodell
• Szenario C – Quarantäne und Shutdown

Das neue Schuljahr beginnt im Szenario A. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können aber örtlich, regional oder landesweit die anderen beiden Szenarien zum Tragen kommen.

Verhalten in der Schule

An unserer Schule gilt:

Der Abstand von 1,50m muss unter den Schülerinnen und Schülern innerhalb einer so genannten Kohorte nicht mehr eingehalten werden. Zu den anderen Kohorten muss weiter Abstand eingehalten werden. An unserer Schule bildet jede Klasse eine Kohorte. In der Schulkindbetreuung und im Ganztag bilden jeweils die Klasse 1/2 und die Klasse 3/4 eine gemeinsame Kohorte.

Außerhalb des Unterrichtsraums muss im gesamten Schulgebäude ein Mund-Nasen-Schutz korrekt getragen werden. Dieser muss selbst mitgebracht werden. Hat ein Kind keinen Mund-Nasen-Schutz dabei, bekommt es von der Schule eine Einwegmaske; diese wird den Eltern in Rechnung gestellt (0,40€). Die Maskenpflicht gilt auch im Schulbus.

Vor Unterrichtsbeginn sammeln sich die Kinder nach Klassen getrennt um 7.45 Uhr auf dem Schulhof in zugewiesenen Bereichen und werden dort von ihrer Lehrkraft abgeholt.

Bei jedem Betreten des Schulgebäudes (am Morgen und nach den Pausen) müssen die Kinder die Hände waschen. Toilettengänge während der Unterrichtszeit werden protokolliert.

In den Pausen halten sich die Klassen getrennt in zugewiesenen, rotierende Bereichen des Schulhofes auf. Für die 1. Klasse gelten indivuelle Pausenzeiten.

Das schuleigene Hygienekonzept wird noch an die aktuellen Regelungen angepasst; in weiten Bereichen gilt das Hygienekonzept des letzten Schuljahres weiter (s. Registerkarte unten).

Verhalten bei Krankheit

Wer an Corona erkrankt ist oder Kontakt zu einer erkrankten Person hat und unter Quarantäne steht, darf natürlich nicht in die Schule kommen.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, darf 14 Tage lang oder bis zum Vorliegen eines negativen Corona-Tests nicht die Schule besuchen. Zum Schuljahresbeginn müssen alle Eltern bestätigen, dass sie nicht in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren, oder einen negativen Test vorlegen.

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen ebenfalls die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule jedoch besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf das Kind oder die Lehrkraft nicht in die Schule, sondern muss die Genesung abwarten. Nach 48 Stunden ohne Symptome kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
– Fieber ab 38,5°C oder
– akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
– anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
suchen Sie bitte Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf, die über das weitere Vorgehen entscheidet.

Wenn ein Kind während der Unterrichtszeit ernsthafte Krankheitssymptome zeigt, wird das Kind (ggf. auch Geschwister) sofort isoliert und nach Hause geschickt.

Hier finden Sie den vollständigen Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums zum Herunterladen.

Die Einschulungsfeier findet nach den Regularien des eingeschränkten Regelbetriebs statt – mit Abstand auf dem Schulhof oder bei Regen in der Sporthalle.

Jedes Kind, das eingeschult wird, darf bis zu zwei Erwachsene und Geschwister mitbringen. Diese müssen schriftlich und namentlich angemeldet sein und bekommen gekennzeichnete Plätze. Die Familien wurden per E-Mail informiert.

Die aktuellen Informationen zur Einschulung finden Sie hier.

Aus organisatorischen Gründen wird der “normale” Ganztagsbetrieb voraussichtlich erst nach den Herbstferien wieder stattfinden. Eine Notbetreuung wird dennoch bei Bedarf angeboten. Für die angemeldeten Kinder beginnt sie am 31. 8.

Während der Notbetreuung wird nicht in der Mensa der Richard-von-Weizsäcker-Schule gegessen, sondern in unserem Schulgebäude. Geben Sie bitte Ihrem Kind ausreichend zu essen und trinken mit. Nach dem Essen wird Zeit für die Hausaufgaben sein und es wird Angebote im kleinen Rahmen oder freies Spiel geben. Die Kinder können eigenes Material zur Beschäftigung mitbringen. Wie immer ist Schulschluss um 15.10 Uhr; die Busse fahren wie üblich.

Für die Zeit nach den Herbstferien (ab dem 26. 10.) gelten die schon abgegebenen Anmeldungen mit den Wunschtagen.

Am Donnerstag, 27. 8. 2020, beginnt der Unterricht wieder für die Klassen 2-4. Die Einschulung der 1. Klasse findet am 29. 8.  um 9.30 Uhr statt (s. Registerkarte “Einschulung 2020”.

Am Donnerstag und Freitag werden die Klassen 2-4 von der Klassenleitung betreut; die Stundenpläne werden am Ende der Woche verteilt.

Die AGs finden bis auf Weiteres nicht statt; stattdessen gibt es eine klasseninterne Verfügungsstunde. Sportunterricht wird wieder erteilt.

Der reguläre Ganztagsbetrieb findet erst wieder nach den Herbstferien statt; die Notbetreuung für die angemeldeten Kinder beginnt am 31. 8. (s. Registerkarte “Ganztag”).

Seit dem 15. Juni besuchen auch die Kinder der 1. Klasse wieder die Schule . Die Kinder der 4. Klasse sind schon seit dem 4. Mai wieder im Präsenzunterricht, seit dem 18. Mai auch die Kinder der 3. Klasse und seit Pfingsten die Kinder der 2. Klasse.

Sie werden jeweils in zwei festen Gruppen an wechselnden Tagen in der Schule unterrichtet. Den Schwerpunkt bildet dabei der Unterricht in Deutsch und Mathematik. Die Klassen 1 und 2 haben vier Stunden Präsenzunterricht, die Klassen 3 und 4 fünf Stunden. Für die Tage dazwischen bekommen die Kinder verbindliche (!) Aufgaben fürs Lernen zu Hause.

Ab dem 22. Juni sollen voraussichtlich schulische Veranstaltungen wie Abschluss- und Einschulungsfeiern, Ausflüge und Sportunterricht in bestehenden Lerngruppen wieder ermöglicht werden (s. Registerkarte “weitere Öffnung der Schulen ab dem 22.6.2020”). Bis dahin finden Sportunterricht, Schulfahrten und sonstige schulische Veranstaltungen aller Art nicht statt; Klassenreisen bleiben für das ganze Schuljahr untersagt.

Hier ist der Stundenplan für die aktuellen zwei Wochen zu finden.

Wichtigste Informationen zum Neustart in der Schule in Stichworten

Einhaltung der Abstandsregel: mindestens 1,50 m !
auf dem gesamten Schulgelände und in allen Räumen

bei Krankheitszeichen wie Fieber, Schnupfen, Husten, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn (auch bei Familienmitgliedern) auf jeden Fall zu Hause bleiben!

im Schulbus Mund-Nasen-Schutz tragen – vor dem Betreten des Busses aufsetzen
Mund-Nasen-Schutz selbst mitbringen
im und vor dem Bus Abstandsregel einhalten

Empfang durch eine Lehrkraft vor der Schule unter Wahrung der Abstandsregel
ausführliche Einweisung zu den Verhaltensregeln während der Schulzeit

alle Arbeitsmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte, Lineal, Klebstoff, Schere…) vollständig mitbringen
kein Ausleihen von Material

eigenes Spielzeug/Beschäftigungsmaterial für Pausen und Regenpausen zum Eigengebrauch darf mitgebracht werden
kein gemeinsames Spiel, keine Spielausleihe

bei Verdacht auf Covid 19 in der Familie sofort die Schulleitung informieren!

Den Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums finden Sie unten auf der Registerkarte “Hygiene in der Schule”.
Der ausführliche schuleigene Hygieneplan ist auf der Registerkarte “Hygieneplan der Grundschule Ottbergen” zu finden.

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Die Corona-Informationen des Landes Niedersachsen, die FAQ des Kultusministeriums zur Öffnung der Bildungseinrichtungen und den Leitfaden des Kultusministeriums zum Lernen zu Hause finden Sie unter den obigen Links.

Jede Schule ist verpflichtet, einen schuleigenen Hygieneplan zu erarbeiten. Am 4. 5. 2020 wurde der an die aktuelle Corona-Situation und den Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums angepasste Hygieneplan der Grundschule Ottbergen vorgelegt.
Im Mittelpunkt steht der Infektionsschutz in Corona-Zeiten, insbesondere die durchgängige Wahrung des Abstands von 1,50 m zwischen Personen.
Die Regelungen entsprechen den Verhaltensregeln und den Maßnahmen der persönlichen Hygiene, wie sie bereits auf der Registerkarte “Hygiene in der Schule” weiter unten auf dieser Seite aufgeführt sind.

Regelungen an der Grundschule Ottbergen:

bei Krankheitsanzeichen oder -verdacht auf jeden Fall zu Hause bleiben

bei Krankheitsanzeichen unverzüglich Schule informieren (Schulleitung, Sekretariat oder Klassenleitung per Telefon oder E-Mail)

ausführliche Einweisung aller die Schule besuchenden Kinder und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten

Begrüßung mit Abstand (Gruß, Lächeln, Winken…)

Teilung der Klassen zur Wahrung des Mindestabstandes

  • die Tische werden so gestellt, dass der Mindestabstand eingehalten wird
  • feste Gruppen
  • feste, dokumentierte Sitzordnung (für den Fall, dass bei auftretender Infektion diese zur Ermittlung der Infektionskette weitergegeben werden muss)
  • regelmäßige Stoß- oder Querlüftung (vor dem Unterricht und mindestens alle 45 Minuten)
  • auch in den Pausen Abstand halten

Gegenstände wie Türklinken u. Ä. möglichst nicht mit der Hand anfassen

keine Gegenstände mit anderen teilen (z. B. Stifte, persönliche Arbeitsmaterialien, Trinkbecher)

Husten- und Niesetikette: in ein Taschentuch oder die Armbeuge niesen oder histen

mit den Händen nicht ins Gesicht fassen

gründliche Händehygiene: 20 – 30 Sekunden alle Oberflächen der Hand mit Seife waschen, gründlich mit Wasser abspülen

  • beim Betreten des Gebäudes
  • nach Husten oder Niesen
  • nach dem Gang zur Toilette
  • vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • vor dem Essen

bei Bedarf die Hände mit eigener, selbst mitgebrachter Handcreme eincremen

ausreichend Seife und Einmalhandtücher in der Schule vorhanden

Händedesinfektion nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person und nur, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem

ein Mund-Nasen-Schutz kann in den Pausen getragen werden; er ist von zu Hause mitzubringen.

Gang zur Toilette nur für einzelne Kinder, je nach Raumgröße, möglichst unter Aufsicht

Sportunterricht findet nicht statt.

Nutzung der Räume

  • Klassen werden in Halbgruppen im Klassenraum unterrichtet
  • nicht genutzte Räume bleiben verschlossen
  • bei genutzten Räumen bleiben die Türen offen
  • kein Aufenthalt in Fluren und Gängen
  • kein Aufenthalt in der Pausenhalle
  • auf der Treppe Abstand einhalten; Platz machen
  • zu Unterrichtsbeginn und -ende werden die Kinder von der Lehrkraft einzeln geschickt
  • Abstand halten im Lehrerzimmer; maximal 6 Personen
  • nur eine Person im Kopierraum

Nutzung des Sanitärbereichs

  • immer nur ein Kind auf den Toiletten
  • mit Abstand an den Markierungen warten
  • entsprechende Aushänge
  • Lehrertoiletten dürfen nur zum Händewaschen benutzt werden
  • tägliche Reinigung gemäß den amtlichen Vorgaben

Nutzung des Schulgeländes

  • Betreten erst ab 7.40 Uhr unter Aufsicht
  • mit Abstand an den Markierungen warten; Einlass erst auf Aufforderung der Lehrkraft
  • 1,50 m Abstand halten
  • Pausen finden versetzt statt; nur eine Lerngruppe zur Zeit auf dem Schulhof
  • Schaukel und Holzhaus sind gesperrt, andere Spielgeräte nur mit Abstand
  • keine Spielausleihe; eigenes Spielzeug zum Eigengebrauch darf mitgebracht werden
  • hinterer Schulhof und Weg zwischen Schule und Klostergarten gesperrt
Hier ist der schuleigene Hygieneplan im Wortlaut zu finden.

Den Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums finden Sie unten auf der Registerkarte “Hygiene in der Schule”.

Am 4. Mai legte die Landesregierung einen Stufenplan “Neuer Alltag in Niedersachsen” vor. In ihm wird die schrittweise Öffnung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens geregelt. Seither gab es verschiedene Konkretisierungen. Für die Schulen bedeutet dies (Auszüge aus der Anlage 3 zur Pressemitteilung vom 4. 5. 2020):

Wichtigste Informationen zum Neustart in der Schule in Stichworten

Stufe 1 – Phase A

  • Ab dem 4. Mai findet Präsenzunterricht in neuer Form für den Schuljahrgang 4 statt.

Stufe 2 – Phase B

  • Gestuft kehren weitere Jahrgänge in den Allgemeinbildenden Schulen nach und nach in den Präsenzunterricht zurück: ab 11. Mai 12, ab 18. Mai 9/10 und 3.

Stufe 3 – Phase C

  • Die restlichen Jahrgänge kehren bis Mitte Juni stufenweise an die Allgemeinbildenden Schulen zurück (11, 7/8, 5/6, 2, 1):
      • ab 25. Mai Jahrgang 11
      • nach Pfingsten (ab 3.6.) Jahrgänge 7/8 und Jahrgang 2
      • ab 15. 6. Jahrgänge 5/6 und Jahrgang 1

Der Präsenzunterricht wird bis zu den Sommerferien umschichtig gestaltet, was auch die Schülerbeförderung entlastet. Dafür werden alle Klassen und Lerngruppen in je zwei Gruppen aufgeteilt. Home Learning wird institutionalisiert. Die Schulen erarbeiten Hygienekonzepte.

Sportunterricht und Schulfahrten aller Art sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Aufführungen, Projektwochen u. Ä. bleiben bis zu den Sommerferien untersagt.

Zur Zeit findet in den niedersächsischen Schulen kein Ganztagsangebot statt.

Ob im neuen Schuljahr wieder ein Ganztagsangebot möglich sein wird, steht noch nicht fest. Für den Fall, dass nach den Sommerferien der Ganztagsbetrieb wieder beginnen darf, benötigen wir schon jetzt die Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2020/2021. Ein Elternbrief mit Anmeldeformular ist den Familien mit den Lernmaterialien für das Lernen zu Hause zugegangen. Um Rückgabe der Anmeldung bis zum 29. 5. wurde gebeten.

Mit Schreiben vom 21.4.2020 und Ergänzung vom 24.4.2020 erreichten uns folgende Informationen des Landkreises Hildesheim:

Ab dem 4. Mai stellt der Landkreis die Schülerbeförderung für die Kinder, die die Schule besuchen, wieder sicher. Der reguläre Fahrplan wird wieder aktiviert. Die Anfahrt zur 1. Stunde und die Abfahrt nach der letzten Stunde wird gewährleistet. Das Nachmittagsangebot findet an offenen Ganztagsschule derzeit nicht statt.

Um die Vorgaben der Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, müssen die Kinder auch im Schulbus und an der Bushaltstelle einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich möglichst gleichmäßig im Bus verteilen. Das Fahrpersonal ist zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, sofern keine anderen Maßnahmen (wie z. B. Abtrennscheiben) getroffen werden.

Sollten Eltern hinsichtlich der Schülerbeförderung Sicherheitsbedenken haben und diese nachvollziehbar begründen, besteht die Möglichkeit, dass sie die Beförderung selbst mit dem PKW durchführen und bis zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag beim Träger der Schülerbeförderung einreichen.

Mitte Mai teilte der Landkreis mit, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulbus sei lediglich eine Empfehlung und nicht verpflichtend; diese in der Presse, z. B. im Schellerter Boten noch am 28. Mai, veröffentlichte Mitteilung wurde inzwischen widerrufen.

Laut Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums sind die wichtigsten Maßnahmen in der (Grund-)Schule (Stand: 23.4.2020):

Bei Krankheitsanzeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben!

mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten

keine Berührungen oder Begrüßungen mit Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen, High Five, Fist Bump…)

Teilung der Klassen zur Wahrung des Mindestabstandes

  • die Tische werden so gestellt, dass der Mindestabstand eingehalten wird
  • feste, dokumentierte Sitzordnung (für den Fall, dass bei auftretender Infektion diese zur Ermittlung der Infektionskette weitergegeben werden muss)
  • regelmäßige Stoß- oder Querlüftung (mindestens alle 45 Minuten)
  • auch in den Pausen Abstand halten

mit den Händen nicht ins Gesicht fassen

Gegenstände wie Türklinken u. Ä. möglichst nicht mit der Hand anfassen

keine Gegenstände mit anderen teilen (z. B. Stifte, persönliche Arbeitsmaterialien, Trinkbecher)

Husten- und Niesetikette: in ein Taschentuch oder die Armbeuge niesen oder histen

gründliche Händehygiene: 20 – 30 Sekunden alle Oberflächen der Hand mit Seife waschen, gründlich mit Wasser abspülen

  • beim Betreten des Gebäudes
  • nach Husten oder Niesen
  • nach dem Gang zur Toilette
  • vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • vor dem Essen

Händedesinfektion nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person und nur, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem

ein Mund-Nasen-Schutz kann in den Pausen getragen werden; er ist von zu Hause mitzubringen

Gang zur Toilette nur für einzelne Kinder, je nach Raumgröße, möglichst unter Aufsicht

Sportunterricht findet nicht statt.

Teilung der Klassen zur Wahrung des Mindestabstandes

Teilung der Klassen zur Wahrung des Mindestabstandes

Rahmenhygieneplan und Plakate zum Infektionsschutz in der Schule

In der ersten Phase galt verbindliches “Lernen zu Hause” für alle. Seit Montag, 4. Mai, lernen die Kinder der 4. Klassen abwechselnd einen Tag in der Schule und einen Tag wie gehabt zu Hause, seit 18. Mai die Kinder der 3. Klasse, seit 3. Juni die Kinder der 2. Klasse und am 15. 6. kehren auch die Kinder der 1. Klasse zurück in den Präsenzunterricht.

Die Klassenlehrkräfte versorgten in Absprache mit den Fachlehrkräften die Kinder mit Lernangeboten. Die Eltern wurden laufend von den Klassenleitungen informiert.

Im Elternbrief vom Freitag, 17. April, den alle Eltern unserer Schüler und Schülerinnen per E-Mail erhalten haben, wird das genaue Vorgehen an der Grundschule Ottbergen näher erläutert.

Das Kultusministerium sieht folgende Richtwerte für die tägliche Lernzeit zu Hause vor:

  • Klassen 1 und 2: 1,5 Stunden
  • Klassen 3 und 4: 2 Stunden

Liebe Eltern: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder diese Aufgaben zuverlässig erledigen; die Kinder erfüllen damit ihre Schulpflicht!

Dies gilt auch für die Tage des Home Schooling, wenn die Klassen wieder an wechselnden Tagen im Präsenzunterricht sind.